Allgemeine Geschäftsbedingungen von
WOW-Saddles Nord, Christine Bilger, Norderstedt
1. Geltung meiner Geschäftsbedingungen:
Für alle Angebote, Verträge, Vereinbarungen und Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt wurden, sind unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Angebot, Änderungen:
2.1 Für den Umfang der Lieferung ist alleine die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder fernmündlich getroffene Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von WOW-Saddles Nord schriftlich bestätigt wurden.
2.2 Nach Vertragsabschluss bleiben folgende Änderung der Ware vorbehalten und haben keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltung, sofern dies für den Käufer zumutbar ist:
-
Produktänderungen des Herstellers im Zuge der ständigen Produktweiterentwicklung und Verbesserung
-
Geringfügige und unwesentliche, Farb-, Form-, Design-, Maß-, Gewichts- oder Mengenabweichungen, solange keine Funktionsverluste oder Funktionseinschränkungen entstehen.
3.Preise und Zahlung:
3.1 Der Kaufpreis versteht sich einschließlich evtl. anfallender Einfuhrumsatzsteuer, Zollabfertigungskosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuelle Verpackungs-, und Versandkosten entnehmen Sie dem Kaufvertrag.
3.2 Da der Sattel eine individualisierte Auftragsfertigung, dem Prinzip der Maßfertigung gleichend, ist, wird mit der Auftragsbestätigung die vollständige Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Zahlungsvereinbarungen, die eine Anzahlung bei Vertragsabschluss vorsieht und die Bezahlung des Restbetrages in Bar, sind in Ausnahmefällen und nur nach Rücksprache möglich. Der gesamte Betrag ist ohne Abzüge per Überweisung auf das angegebene Konto zu entrichten. Barzahlungen sind nach Absprache möglich.
3.3 Gebühren für Leistungen, wie z.B. erneute Sattelanpassungen, fallen entsprechend der aktuellen Preisliste oder bzw. ggf. den vertraglichen Vereinbarungen an. Für die Anfahrt, Leihgebühren u.s.w. Gelten die aktuellen, auf der Website www.wow-saddles-nord.de veröffentlichen Preise.
3.5 Bestellungen von nicht lagermäßig geführtem Zubehör erfolgt zu gleichen Zahlungsbedingungen, wie unter 3.2 aufgeführt, da auch dieses eigens für den Kunden angefertigt wird.
4. Lieferumfang
- Der Lieferumfang von Zubehör erstreckt sich auf die getätigte und im Kaufvertrag bestätigte Bestellung.
- Im Lieferumfang eines Neusattels sind alle vertraglich vereinbarten Bestandteile lt. Bestellformular enthalten. Bestandteil des Kaufvertrages eines Neusattels ist darüber hinaus die persönliche Lieferung des Neusattels durch WOW Saddles Nord, die Erstanpassung des Sattels vor Ort, sowie eine Zweitanpassung innerhalb des ersten halben Jahres nach der Erstanpassung, sofern eine erneute Anpassung in diesem Zeitraum erforderlich wird (ebenfalls vor Ort). Nach Ablauf dieses Zeitraumes erlischt der Anspruch auf eine kostenlose Zweitanpassung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Zweitanpassung nur vorgenommen werden sollte, wenn sie auch erforderlich ist. Die Inanspruchnahme und die Terminvereinbarung liegt in der Verantwortung des Käufers. Eine Fristversäumnis ist kein Grund zu einer Leistungseinforderung, auch dann, wenn der Sattel vor Ablauf der Frist bereits nachweislich nicht mehr gepasst hat. Sollte ein Termin innerhalb der Frist seitens WOW Saddles Nord nicht realisierbar sein, verlängert sich der Anspruch bis zum für beide Seiten passenden, nächst möglichen Termin. Ist dieser aus zwingenden Gründen seitens des Kunden nicht einzuhalten, besteht die Möglichkeit einer weiteren Fristverlängerung bis zum nächst möglichen gemeinsamen Termin. Wird auch dieser abgesagt, erlischt der Anspruch auf die zweite inkludierte Anpassung endgültig.
- Bei der Vermittlung von gebrauchten Sätteln oder Lieferung von Ersatzteilen, deren Einbau eine erneute Anpassung erfordern (Polster, Kopfeisen, Sitze mit anderer Form als der vorherigen, u.ä.) ist die Anpassung nicht im Lieferumfang enthalten.
- nicht im Lieferumfang enthalten sind grundsätzlich die Anfahrtskosten. Diese richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Anfahrt aktuellen Preisliste und müssen stets direkt vor Ort in bar beglichen werden. Eine Teilung der Anfahrtskosten mit anderen Teilnehmern einer Route ist vorgesehen, sofern es weitere Teilnehmer gibt.
5. Lieferung und Lieferzeit:
5.1 WOW-Saddles Nord liefert ausschließlich an die vom Käufer angegebene (Liefer-)Adresse.
5.2 Die Ware ist in der Regel innerhalb von 6-12 Wochen nach Zahlungseingang in der fertigenden Sattlerei versandbereit, diese
Lieferzeitangabe ist jedoch unverbindlich und kann sich aufgrund diverser Umstände deutlich verlängern. Eine verlängerte Lieferzeit, ist kein Grund für die Auflösung des Kaufvertrages, da etliche Faktoren den Fortschritt der Fertigung hemmen können (z.B. außergewöhnlich hohes Auftragsvolumen, Verfügbarkeit des Leders in entsprechend hoher Qualität oder Farbe, Krankheit von Mitarbeitern, Epedemien, Naturkatastrophen, besonders schwierige Wetterlagen über längere Zeit, etc.). WOW Saddles Nord verpflichtet sich bei Lieferungsverzögerungen über 12 Wochen hinaus, den Käufer regelmäßig alle 2 Wochen über den Fortschritt der Fertigung zu informieren. WOW Saddles Nord verpflichtet sich, die Ware zum nächst möglichen Termin nach Eintreffen auszuliefern und anzupassen. Wenn zwischen WOW-Saddles Nord und dem Auftraggeber keine besondere Vereinbarung über die Art der Zustellung für Zubehör getroffen wurde, erfolgt dieser nach Ermessen von WOW-Saddles Nord, wobei WOW-Saddles Nord nicht verpflichtet ist, die günstigste Art der Zustellung zu wählen. Zubehör kann per Post zugestellt werden, Sättel werden persönlich ausgeliefert und angepasst.
5.3 Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Post, den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über.
5.4 Nur auf besonderen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten wird die Sendung von WOW-Saddles Nord
gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert. Die Kosten dieser Zusatzleistung trägt der Auftraggeber.
6. Gewährleistung:
Herstellender Betrieb der WOW Sättel ist die Sattlerei First Thought (Equine) Ltd. , Chalky House, Little Duskin Farm, Covet Lane, Kingston, Canterbury, Kent CT4 6JS, Großbritannien, Mitglied der Society of Master Saddlers, Großbritannien.
6.1 Alle Produkte durchlaufen eine strenge Qualitätskontrolle. Beachten Sie aber: Leder ist ein Naturprodukt.
WOW-Saddles kann daher keine Gewährleistung für die jeweilige Maserung, kleinere Fehler oder Unebenheiten im Leder selbst oder für die normale Abnutzung durch den Gebrauch übernehmen. Die Lederfarben können unterschiedlich ausfallen und von der beim Verkaufsprozess vorgestellten Farbtafel abweichen. Dies hängt damit zusammen, dass Leder die Farbe unterschiedlich annimmt und dass in Einzelfällen die Bezugsquelle für das Leder gewechselt wird. Die Farbe von Leder verändert sich zudem bei Gebrauch, u.a. durch Sonneneinwirkung, durch Lederbehandlung mit Ölen und durch die Benutzung selbst. Dies sind Merkmale des Naturprodukts Leder und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
6.2 Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach 7 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Gewährleistungsfälle, hier haftet i.d.R. das Transportunternehmen. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält der Käufer je nach Fall von WOW-Saddles entweder Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Für Sättel gilt generell der Grundsatz der Nachbesserungsmöglichkeit über mindestens drei Versuche. Ein weitergehender Schadenersatz wegen mangelhafter Lieferung ist nur für den Fall der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich; für den Fall der leichten Fahrlässigkeit ist er ausgeschlossen.
6.3 Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für ersetzte und reparierte Teile. Rücksendungen erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Käufers und sind somit sorgfältig zu verpacken, damit auf dem Transportweg keine Beschädigungen auftreten können. Wird die Ware unfrei zurück gesendet, so hat WOW-Saddles das Recht, die Annahme zu verweigern oder die verauslagten Gebühren zu berechnen. Rücksendungen von Transportschäden gehen zu Lasten des Absenders. Bei Rücksendungen von Ware, die keinen Fehler zeigt, werden ebenfalls die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
6.4 Garantie auf WOW Sättel:
- Herstellergarantie auf alle Lederteile: 1 Jahr bei normaler Beanspruchung und sachgemäßem Umgang
bzw. Pflege. Es dürfen keine Steigbügel mit Federung in der Aufhängung verwendet werden (Elastosteps z.B.), da diese das Reiterbein unruhig werden lassen und ein Durchscheuern des Sattelblattes begünstigen. Außerdem sind scharfkantige Dinge vom Leder fern zu halten (Reißverschlüsse, Knöpfe u.v.m.). Es ist zu beachten, dass volldoublierte Sattelblätter für fortgeschrittenere Reiter gedacht sind: Die Lederstärke ist bewusst recht dünn gewählt, um eine gute Durchlässigkeit der Schenkelhilfen zu ermöglichen. Wird ein solches Sattelblatt vorwiegend von einem Anfänger oder Reiter mit sehr unruhigem Bein genutzt, besteht erhöhte Gefahr, dass das Leder durchgescheuert wird.
- Herstellergarantie auf den Sattelbaum: 5 Jahre bei normaler Beanspruchung (einschließlich Leistungssport) und sachgemäßem Umgang. Ausgeschlossen sind Ansprüche nach schweren Unfällen und gewaltsamer mechanischer Einwirkung.
- Herstellergarantie auf die Flair®-Luftkissen: 1 Jahre bei normaler Beanspruchung (einschließlich Leistungssport) und sachgemäßem Umgang. WOW-Saddles-Nord-Garantie-Upgrade: 2 Jahre auf nicht gewerblich oder im gehobenen Leistungssport genutzte Flairbags. Die Garantie erlischt bei eigener Manipulation des Käufers am Flair®-Luftkissen-System sofort.
6.5 Die Anpassung des Sattels erfolgt stets am gerittenen Pferd mit dem jeweils gewünschten Reiter. Die Anpassung wird nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Pferde verhalten sich nicht stets gleich. Pferde können, wie auch wir Menschen, Tagesform abhängige Leistungsschwankungen haben. Manche Erkrankungen am Bewegungsapparat lassen sich im Frühstadium schwer erkennen oder von rittigkeits bedingten Problemen schwer unterscheiden. Es ist möglich, dass sich durch die intensive Arbeit beim Anpassungsprozess ein Muskelkater einstellt und an den Folgetagen zu unklaren Gangbildern oder Rittigkeitsproblemen führt. Im Zweifel ist dies zu beobachten oder abklären zu lassen. Sollte sich über die erste Zeit von 7 Tagen hinaus erweisen, dass die vorgenommene Anpassung nicht funktioniert, ist eine erneute Anpassung erforderlich. Diese erfolgt nur dann kostenfrei, wenn den Reiter keine Verantwortung über den fehlgeschlagenen Anpassungsprozess trifft. In seine Verantwortung fallen Dinge wie: der Reiter stellt nicht ausreichend Zeit zur Verfügung (min. 1,5 Stunden), der Reiter erscheint mit ihm bekannten körperlichen Befunden an seinem eigenen Körper (Wirbelblockaden, andere Einschränkungen des Bewegungsapparates, andere Erkrankungen), junge, noch sehr reitunerfahrene Pferde, die nicht länger als 20 Minuten belastbar oder konzentriert sind, Reitkenntnisse, die dem Anfängerniveau entsprechen, der Reiter / Pferdebesitzer stellt ein klammes, lahmes, erkranktes oder mit Wirbelblockaden / Beckenschiefstand behaftetes Pferd vor, das Pferd wurde vor weniger als 7 Tagen frisch beschlagen oder ausgeschnitten, die Reitumgebung ist ungenügend für eine Sattelanpassung (matschig, sehr uneben, abschüssig, gefroren, glatt, starker Witterung zum Anpassungszeitpunkt ausgesetzt, wie Sturm, Gewitter, Regen, Schneeschauer, starke Mittagshitze), die Reitumgebung ist nicht genügend ausgeleuchtet (z.B. ungenügende Beleuchtung eines Reitplatzes, defekte / spärliche Hallenbeleuchtung). In solchen Fällen ist die Anpassungsgebühr und die Anfahrt in voller Höhe dennoch zu entrichten. Termine müssen so zeitig abgesagt werden, dass sichergestellt ist, dass WOW-Saddles Nord noch nicht auf dem Weg zum vereinbarten Treffpunkt sein kann.
- Der Reiter / Pferdebesitzer bestätigt / dementiert schriftlich und auf der angefertigten Videodokumentation die erfolgreiche / erfolglose Anpassung des Sattels. Dies gilt für jede Anpassung. Nachträgliche Reklamationen sind nur statthaft, wenn obige Gründe nicht ausschlaggebend waren für eine erfolglose Anpassung. Auf Anforderung seitens WOW-Saddles Nord ist ein Anpassungsprotokoll zu unterzeichnen, auf welchem der Pferdebesitzer eine persönliche Notiz hinterlassen kann. Fotos, Videos und alle Anpassungsprotokolle unterstehen dem Datenschutz und dürfen nicht auf öffentlichen Plattformen gezeigt werden. Sie können Tierärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern, so wie dem Hersteller der Sättel bei Bedarf vorgelegt werden.
7. Vertragsrücktrittsfristen
- Der Käufer kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen von seinem Vertragsrücktrittsrecht Gebrauch machen. Hierbei gilt das Datum des Kaufvertrags. Ein Rücktritt vom Vertrag / eine Rückgabe des Sattels nach Fertigungsbeginn ist ausgeschlossen, da es sich um eine individualisierte Anfertigung handelt.
- der Kunde ist zur Abnahme des Sattels verpflichtet, sobald die Rücktrittsfristen widerspruchslos verstrichen sind. WOW-Saddles Nord ist nicht verpflichtet, Sättel in Kommission zu
nehmen. Der gelieferte Sattel bleibt Eigentum von WOW Saddles Nord, Christine Bilger, bis zu dessen vollständiger Bezahlung.
- Der Vertragswiderspruch / -rücktritt ist schriftlich per Einschreiben einzulegen. Hierbei gilt das Datum des Poststempels.
8. Haftung:
WOW-Saddles Nord haftet nicht für Vermögens-, Personen- und/oder Sachschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – es sei denn diese wurden nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch WOWSaddles Nord verursacht. Dies gilt für jedwedes Handeln im Rahmen der Berufsausübung als WOW-Saddlefitter und WOW-Retailer, sowie für vermeintliche Schäden an Pferd / Reiter oder 3. Personen, Tiere und Sachgegenstände durch Sattelanpassungen während der Anpassung, wie auch nachfolgend. Sattelanpassungen, denen zugestimmt wurde, sind von der Haftung ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen:
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnisses mit WOW-Saddles ist Norderstedt.
8.3 Die Rechte und Pflichten des Käufers sind nicht abtretbar, d.h. nicht auf Dritte übertragbar, sofern WOWSaddles Nord nicht zugestimmt hat.
8.4 Der Käufer kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese von unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht, dass aus einem Vertragsverhältnis mit WOW-Saddles Nord beruht, nicht geltend machen.
8.5 Änderungen dieser Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform.
8.6 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.